Schnupper Klimaticket

Klimabündnisgemeinde

Um die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu bewerben und anzuregen und auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, hat die Marktgemeinde Türnitz 2 Schnupper Klimatickets Metropolregion der VOR für NÖ, Wien und Burgenland angeschafft. Die „Schnuppertickets“ sind übertragbare Zeitkarten für fast den gesamten öffentlichen Verkehr in diesen 3 Bundesländern. Die Gemeinden stellt diese Tickets den Bürger:Innen  zum Ausleihen tageweise gratis zur Verfügung.  

Anwendung

Wo ist das Schnupperticket gültig?

- auf allen Verbundlinien der VOR (Bus, Bahn, Straßenbahn, U-Bahn) in NÖ, Wien und Burgenland

- WESTbahn GmbH (Wien bis Amstetten), Mariazellerbahn, Badner Bahn, Stadtbahn Waidhofen/Ybbs


Wer ist ausleihberechtigt?

Die Fahrkarten können von allen in Türnitz mit Hauptwohnsitz gemeldeten, Personen gratis an bis zu zwei aufeinander folgenden Tagen (an Wochenenden gilt die Entlehnung am Freitag automatisch bis Sonntag) zu den angeführten Bedingungen ausgeliehen werden. Die Gratisregelung ist pro Person auf max. 2 entlehnte Karten pro Monat bzw. 12 entlehnte Karten pro Jahr begrenzt.


Wie kann man die Schnuppertickets reservieren?

Die Fahrkarten können ab sofort online unter https://www.schnupperticket.at/tuernitz, im Gemeindeamt während der Amtszeiten bzw. telefonisch unter 02769/8204  reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt („first come, first serve“- Prinzip).


Wie erfolgt die Abholung bzw. die Rückgabe der Schnuppertickets?

Die Abholung der Fahrkarten hat am ersten Nutzungstag von 07:00 Uhr bis spätestens 12:00 Uhr zu erfolgen. Ab 13:00 Uhr werden die Karten bei Nicht-Abholung wieder freigegeben. 

Die Rückgabe der Fahrkarten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt bzw. am Folgetag der Entlehnung bis spätestens 07:00 Uhr am Gemeindeamt zu erfolgen.

Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten des Gemeindeamts erfolgt mittels Einwurfs der Fahrkarten, in einem mit dem Namen des Entlehners versehenen Kuvert in den Briefkasten der Gemeinde Türnitz (Markt 28, Eingangstüre Markt).


Was ist, wenn?

Bei Fahrkartenverlust hat der Entlehnende den verbleibenden Fahrkartenwert zu ersetzen. Der Mindestersatz beträgt € 100,--/Karte, der maximale Wert beträgt € 860,--/Karte.

Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für eine nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), wird den säumigen Fahrkartennutzern eine Pönale von € 40.-/Tag verrechnet.

Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Freigabe der Fahrkarten ersucht (Tel. 02769/8204).

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung bzw. verspäteten Rückgabe außerdem eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.

Reserviert – aber keine Fahrkarte da: es besteht kein Rechtsanspruch auf die Schnuppertickets. Für Entlehnende, denen aus diesen Gründen kein VOR KlimaTicket MetropolRegion bereitgestellt werden kann, wird von der Gemeinde die Reservierung auf einen anderen verfügbaren Tag eingetragen. Einen Kostenersatz für eine Fahrkarte gibt es nicht.

04.04.2023